Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
G’spür Events
Inhaber: Nikolaus Weihs
Einzelunternehmen
Adresse: Röntgengasse 106, 1170 Wien, Österreich
E-Mail: office@gspür-events.at
Website: www.gspür-events.at
G’spür Events verfügt über Gewerbeberechtigungen für Event-, Veranstaltungs- und Organisationsdienstleistungen sowie für das Gastgewerbe in der Betriebsart Buffet.
Es gilt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Alle von uns kommunizierten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Endpreise.
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von G’spür Events, Inhaber Nikolaus Weihs, insbesondere für:
- eigene Eventproduktionen und Eigenveranstaltungen
- DJ-Service- und Technikleistungen
- die Vermittlung von Künstlern, DJs und sonstigen Dienstleistern
- gastronomische Leistungen, insbesondere den Ausschank und Verkauf von Getränken sowie die Verabreichung und den Verkauf von Speisen
mobile Eventgastronomie, Bars, Buffets, Ausschank- und Verpflegungsleistungen bei eigenen oder fremden Veranstaltungen.
Diese AGB gelten gegenüber Kunden, Auftraggebern, Besuchern, Gästen, Vertragspartnern und sonstigen Personen, die Leistungen von G’spür Events in Anspruch nehmen oder Veranstaltungen von G’spür Events besuchen.
Abweichende Bedingungen von Kunden, Auftraggebern, Vertragspartnern oder Besuchern gelten nur, wenn sie von G’spür Events ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Unternehmensgegenstand
G’spür Events ist als Event- und Gastronomiedienstleister tätig.
Der Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere die Organisation und Durchführung eigener Veranstaltungen, Eventproduktionen, DJ- und Technikleistungen für eigene und fremde Veranstaltungen, die Vermittlung von Künstlern, DJs und sonstigen Dienstleistern sowie gastronomische Leistungen.
Zu den gastronomischen Leistungen zählen insbesondere der Ausschank und Verkauf von alkoholischen und alkoholfreien Getränken, die Verabreichung und der Verkauf von Speisen sowie der Betrieb von Buffets, Bars und mobilen Ausschank- bzw. Verpflegungseinrichtungen im Rahmen eigener oder fremder Veranstaltungen, soweit dies gesetzlich, gewerberechtlich und behördlich zulässig ist.
3. Preise und Kleinunternehmerregelung
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Sollte sich die umsatzsteuerliche Behandlung künftig ändern, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung für zukünftige Verträge, Angebote und Leistungen vor.
Preisangaben bei Veranstaltungen, Tickets, Speisen, Getränken oder sonstigen Leistungen können je nach Veranstaltung, Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Ort, Dauer und Vereinbarung variieren.
4. Vertragsabschluss allgemein
- Ein Vertrag kommt je nach Leistungsbereich wie folgt zustande:
- bei Eigenveranstaltungen durch den Kauf eines Tickets, die Bezahlung an der Abendkasse, die Aufnahme auf eine Gästeliste, eine Buchungsbestätigung oder durch sonstige ausdrückliche Bestätigung
- bei DJ-Service-, Technik- und Eventdienstleistungen durch Annahme unseres Angebots, schriftliche Bestätigung, mündliche Beauftragung, elektronische Zusage oder tatsächliche Inanspruchnahme unserer Leistung
- bei gastronomischen Leistungen durch Bestellung, Kauf, Konsumation, Beauftragung, Annahme eines Angebots oder tatsächliche Inanspruchnahme unserer gastronomischen Leistungen
bei reiner Künstlervermittlung gemäß den gesonderten Bestimmungen dieser AGB.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen gelten nur, soweit sie von uns bestätigt wurden oder sich eindeutig aus den Umständen ergeben.
Teil A – Eigenveranstaltungen und eigene Eventproduktionen
5. Geltung für Besucher von Eigenveranstaltungen
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für alle Besucher unserer Eigenveranstaltungen, unabhängig davon, ob der Zutritt mit Vorverkaufsticket, Gästeliste, Einladung, Abendkassa oder auf sonstige Weise erfolgt.
Mit dem Betreten der Veranstaltung, dem Erwerb eines Tickets oder der Inanspruchnahme von Leistungen vor Ort akzeptiert der Besucher diese AGB sowie die jeweils geltenden Haus-, Sicherheits-, Jugendschutz- und Veranstaltungsregeln.
6. Einlass und Zutrittskontrolle
Der Zutritt zu unseren Veranstaltungen ist nur mit gültiger Eintrittsberechtigung gestattet.
Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass Alters-, Identitäts-, Ticket- und Sicherheitskontrollen durchzuführen. Besucher haben auf Verlangen einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.
Ohne geeigneten Alters- oder Identitätsnachweis kann der Zutritt verweigert werden, insbesondere wenn gesetzliche Altersgrenzen, Jugendschutzbestimmungen oder behördliche Auflagen einzuhalten sind.
Ein Anspruch auf Einlass besteht nicht, wenn gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen, Sicherheitsgründe oder diese AGB dem entgegenstehen.
7. Jugendschutz und Alkoholabgabe
Bei allen Veranstaltungen werden die jeweils am Veranstaltungsort geltenden jugendschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten.
- Insbesondere gilt:
Kein Ausschank, Verkauf oder keine Weitergabe alkoholischer Getränke an Personen, denen der Konsum oder Besitz nach dem jeweils anwendbaren Jugendschutzrecht nicht erlaubt ist. Kein Alkohol an Personen unter 16 Jahren. Keine Spirituosen, keine spirituosenhaltigen Mischgetränke und keine Getränke mit gebranntem Alkohol an Personen unter 18 Jahren. Die Abgabe weiterer altersbeschränkter Produkte erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Besucher sind verpflichtet, die jugendschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Insbesondere ist die Weitergabe alkoholischer Getränke an Minderjährige oder nicht berechtigte Personen untersagt.
Der Veranstalter, das Barpersonal, die Security oder sonstiges beauftragtes Personal sind berechtigt, bei Zweifeln am Alter einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen und die Ausgabe alkoholischer Getränke zu verweigern.
Bei Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen, diese AGB oder behördliche Auflagen kann der Zutritt verweigert oder die betroffene Person von der Veranstaltung verwiesen werden.
8. Gastronomische Leistungen, Ausschank und Speisenverkauf
G’spür Events ist berechtigt, im Rahmen eigener Veranstaltungen sowie bei fremden Veranstaltungen gastronomische Leistungen zu erbringen.
Dazu zählen insbesondere der Ausschank und Verkauf von alkoholischen und alkoholfreien Getränken, die Verabreichung und der Verkauf von Speisen sowie der Betrieb von Buffets, Bars und mobilen Ausschank- oder Verpflegungseinrichtungen.
Der Verkauf und die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen, gewerberechtlichen, lebensmittelrechtlichen, hygienerechtlichen, jugendschutzrechtlichen und behördlichen Vorgaben.
- G’spür Events ist berechtigt, die Ausgabe von Speisen oder Getränken zu verweigern, insbesondere bei:
- erkennbarer starker Alkoholisierung
- aggressivem, gefährlichem oder störendem Verhalten
- fehlendem Alters- oder Identitätsnachweis
- Verdacht auf Weitergabe alkoholischer Getränke an Minderjährige
Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder diese AGB.
Ein Anspruch auf Verfügbarkeit bestimmter Speisen, Getränke, Marken, Mengen, Sorten oder Jahrgänge besteht nicht. Änderungen des Sortiments, Preisänderungen, Einschränkungen oder der Ausverkauf einzelner Produkte bleiben vorbehalten.
Bereits ausgegebene Speisen und Getränke sind vom Umtausch ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Gewährleistungsfall vorliegt.
9. Lebensmittel, Allergene und Unverträglichkeiten
Bei der Verabreichung und dem Verkauf von Speisen und Getränken werden die geltenden lebensmittelrechtlichen und hygienerechtlichen Vorschriften beachtet.
Informationen zu Allergenen und Inhaltsstoffen werden, soweit gesetzlich erforderlich, bereitgestellt oder auf Anfrage mitgeteilt.
Besucher und Kunden sind verpflichtet, uns vor dem Konsum auf bekannte Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungserfordernisse hinzuweisen.
Trotz sorgfältiger Arbeitsweise kann nicht ausgeschlossen werden, dass Speisen oder Getränke Spuren von Allergenen enthalten.
G’spür Events übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Folgen, die daraus entstehen, dass Besucher oder Kunden bekannte Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungserfordernisse nicht rechtzeitig mitteilen, sofern uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.
10. Pfand, Mehrweggebinde und Rückgabe
Sofern bei Veranstaltungen Pfand auf Becher, Gläser, Flaschen, Mehrweggebinde oder sonstige Gegenstände eingehoben wird, erfolgt die Rückerstattung des Pfands nur bei ordnungsgemäßer und unbeschädigter Rückgabe während der jeweils bekanntgegebenen Rückgabezeiten und an den dafür vorgesehenen Rückgabestellen.
Bei Verlust, Beschädigung oder verspäteter Rückgabe besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Pfands, soweit gesetzlich zulässig.
Pfandregelungen können je nach Veranstaltung gesondert bekanntgegeben werden.
11. Hausrecht
Bei sämtlichen Eigenveranstaltungen übt G’spür Events sowie von uns beauftragtes Personal das Hausrecht aus.
Den Anweisungen des Veranstalters, der Security, des Einlasspersonals, des Barpersonals, des technischen Personals und sonstiger Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
Bei Nichtbefolgung von Anweisungen kann der Zutritt verweigert oder die betroffene Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
12. Ausschluss vom Zutritt und Verweis von der Veranstaltung
- Der Zutritt kann insbesondere verweigert oder ein Besucher von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn:
- keine gültige Eintrittsberechtigung vorliegt
- kein ausreichender Alters- oder Identitätsnachweis erbracht wird
- eine erkennbare starke Alkoholisierung oder Beeinträchtigung durch sonstige berauschende Mittel vorliegt
- aggressives, diskriminierendes, belästigendes oder gefährdendes Verhalten gesetzt wird
- verbotene Gegenstände mitgeführt werden
- Speisen, Getränke oder sonstige Waren unzulässig mitgebracht oder weitergegeben werden
- gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen wird
gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder diese AGB verstoßen wird.
In solchen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
13. Verbotene Gegenstände
- Das Mitführen insbesondere folgender Gegenstände ist untersagt:
- Waffen aller Art
- gefährliche Gegenstände oder Werkzeuge, die als Waffe verwendet werden können
- illegale Suchtmittel und sonstige verbotene Substanzen
- pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerkskörper, bengalische Feuer
- brandgefährliche Stoffe
- Laserpointer oder sonstige gefährliche Gegenstände
- eigene alkoholische Getränke, sofern nicht ausdrücklich erlaubt
sonstige Gegenstände, deren Besitz oder Mitnahme gesetzlich verboten ist oder den sicheren Veranstaltungsablauf gefährden kann.
Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Kontrollen vorzunehmen und betroffene Personen vom Zutritt auszuschließen oder von der Veranstaltung zu verweisen.
14. Verhalten auf der Veranstaltung
Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, belästigt oder geschädigt werden.
- Untersagt sind insbesondere:
- Sachbeschädigungen
- das Besteigen nicht freigegebener Bereiche
- das Blockieren von Fluchtwegen
- das Werfen von Gegenständen
- aggressives, diskriminierendes oder belästigendes Verhalten
- das unbefugte Betreten von Bühnen-, Technik-, Bar-, Lager- oder Backstagebereichen
jede Störung des Veranstaltungsablaufs.
Bei Verstößen kann die betroffene Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleiben vorbehalten.
15. Ticketkauf, Verlust und Weitergabe
Tickets dürfen ohne ausdrückliche anderslautende Regelung nicht missbräuchlich oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch eines Tickets besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz.
Eine gewerbliche, missbräuchliche oder rechtswidrige Weiterveräußerung von Tickets kann untersagt werden.
G’spür Events ist berechtigt, Tickets zu sperren oder den Zutritt zu verweigern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Tickets gefälscht, missbräuchlich erworben oder unzulässig weitergegeben wurden.
16. Absage, Abbruch, Verlegung und Programmänderungen
Programmänderungen, Änderungen im Line-up, bei Zeiten, Einlassmodalitäten, Locations innerhalb eines sachlich zumutbaren Rahmens oder sonstige Anpassungen bleiben vorbehalten, soweit sie nicht den Kern der Veranstaltung entfallen lassen.
Wird eine Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, Witterung, Sicherheitsgründen, behördlicher Anordnungen, Krankheit von Künstlern, technischer Gebrechen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse abgesagt, verschoben oder abgebrochen, stehen Ansprüche nur im gesetzlich zwingenden Umfang zu.
Weitergehende Ansprüche auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienst-, Folge- oder sonstigen Kosten sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Bei Verlegung oder Verschiebung einer Veranstaltung behalten bereits erworbene Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes bekanntgegeben wird.
17. Rückgabe und Rücktritt bei Tickets
Tickets für Veranstaltungen mit fixem Termin sind grundsätzlich von Umtausch, Rückgabe und Rücktritt ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
Bei Absage einer Veranstaltung erfolgt eine Rückabwicklung ausschließlich nach den im Einzelfall bekanntgegebenen Bedingungen und im gesetzlich zwingenden Umfang.
Bearbeitungs-, Versand-, Zahlungsdienstleister- oder Plattformgebühren können, soweit gesetzlich zulässig und im Einzelfall ausgewiesen, von einer Rückerstattung ausgenommen sein.
18. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Im Rahmen unserer Veranstaltungen können Bild-, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt werden, auf denen Besucher erkennbar sein können.
Diese Aufnahmen können zum Zweck der Berichterstattung, Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung künftiger Veranstaltungen veröffentlicht werden, sofern dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
Besucher, die nicht aufgenommen werden möchten, können sich vor Ort nach Möglichkeit an das Veranstaltungspersonal wenden. Eine vollständige Vermeidung von Aufnahmen kann bei öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Veranstaltungen jedoch nicht garantiert werden.
Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
Teil B – DJ-Service, Technik und Durchführung vor Ort
19. Leistungsumfang
- Im Rahmen unseres DJ-Service und unserer technischen Eventdienstleistungen erbringen wir – je nach Vereinbarung – insbesondere folgende Leistungen:
- Bereitstellung von DJ-Equipment, Ton- und Lichttechnik
- Transport, Auf- und Abbau
- technische Betreuung während des vereinbarten Einsatzzeitraums
- Einsatz eines DJs oder sonstigen Künstlers für die vereinbarte Veranstaltung
- Planung und Unterstützung bei Ablauf, Technik und Umsetzung
sonstige individuell vereinbarte Eventdienstleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
20. Einsatz von Subunternehmern und selbstständigen Künstlern
G’spür Events ist berechtigt, zur Vertragserfüllung selbstständige DJs, Künstler, Techniker, Gastronomiepersonal oder sonstige Subunternehmer einzusetzen.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt deren Einsatz im eigenen Namen und auf Rechnung von G’spür Events als Erfüllungsgehilfen für den vereinbarten Leistungsbereich.
Die eingesetzten Künstler, Techniker oder Dienstleister können selbstständig tätig sein.
21. Technik und Künstlerleistung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, spielen von uns eingesetzte Künstler auf der von uns bereitgestellten oder freigegebenen Technik.
Bei Nutzung fremder Technik oder fremder Infrastruktur übernehmen wir keine Gewähr für Kompatibilität, Funktionsfähigkeit, technische Sicherheit oder ausreichende Leistungsreserven, sofern diese nicht ausdrücklich von uns geprüft und schriftlich zugesagt wurden.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass am Veranstaltungsort geeignete Stromversorgung, sichere Aufstellflächen, ausreichender Wetterschutz und sonstige erforderliche Rahmenbedingungen vorhanden sind.
22. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten und Verantwortung rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die Durchführung unserer Leistungen erforderlich sind.
- Dazu zählen insbesondere:
- ein sicherer und rechtzeitiger Zugang zur Location
- geeignete, ausreichend abgesicherte Stromversorgung
- wettergeschützte und sichere Aufstellflächen, soweit erforderlich
- geeignete Zufahrts-, Lade- und Parkmöglichkeiten
- alle erforderlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Freigaben
- ein sicherer Veranstaltungsrahmen, insbesondere in Bezug auf Fluchtwege, Statik, Brandschutz und Besuchersicherheit
geeignete Maßnahmen gegen Diebstahl, Beschädigung oder unbefugten Zugriff auf unser Equipment.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus einer unzureichenden Vorbereitung des Auftraggebers resultieren, können gesondert verrechnet werden.
23. Gastronomische Leistungen bei fremden Veranstaltungen
Beauftragt der Auftraggeber G’spür Events mit gastronomischen Leistungen bei einer fremden Veranstaltung, hat der Auftraggeber rechtzeitig alle für die Durchführung erforderlichen veranstaltungsrechtlichen, standortbezogenen und behördlichen Voraussetzungen zu schaffen.
- Dazu zählen insbesondere:
- geeignete Flächen für Bar, Buffet, Ausschank, Lager und Ausgabe
- Strom- und gegebenenfalls Wasserversorgung
- Zufahrts- und Aufbaumöglichkeiten
- Entsorgungsmöglichkeiten
- erforderliche Veranstaltungsanzeigen oder Bewilligungen
- Zustimmung des Eigentümers oder Verfügungsberechtigten der Veranstaltungsfläche
- Einhaltung von Sicherheits-, Brandschutz- und Fluchtwegvorgaben
Abstimmung mit Behörden, Security, Veranstalter und sonstigen beteiligten Stellen.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist der Auftraggeber für die allgemeine Veranstaltungsgenehmigung, Sicherheitsorganisation, Fluchtwege, Brandschutz, Security, behördliche Auflagen und die Gesamtverantwortung der Veranstaltung verantwortlich.
G’spür Events haftet ausschließlich für jene gastronomischen Leistungen, die tatsächlich von G’spür Events übernommen und durchgeführt werden.
24. AKM, Lizenzen, behördliche Bewilligungen und Veranstaltungsgenehmigungen
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter bzw. Auftraggeber für die rechtzeitige Anmeldung und Bezahlung allfälliger AKM-/Lizenzen, urheberrechtlicher Nutzungsrechte, veranstaltungsrechtlicher Genehmigungen, behördlicher Anzeigen oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Bewilligungen verantwortlich.
Wir übernehmen keine Haftung für Nachteile, Strafen, Gebühren oder Schäden, die aus dem Unterbleiben solcher Anmeldungen, Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen, sofern uns kein eigenes Verschulden trifft.
25. Sicherheitsbereich und Haftungsabgrenzung
Wir haften ausschließlich für Leistungen und Bereiche, die wir tatsächlich selbst übernommen haben.
Für die allgemeine Veranstaltungssicherheit, Einlassorganisation, Besucherkontrolle, Security, Brandschutz, bauliche Sicherheit, Statik, Rettungswege, behördliche Auflagen, allgemeine Veranstalterpflichten sowie Ausschank- und Jugendschutzkontrollen außerhalb unseres konkret übernommenen Tätigkeitsbereichs ist – sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart – ausschließlich der Veranstalter bzw. Auftraggeber verantwortlich.
Übernehmen wir selbst gastronomische Leistungen, haften wir ausschließlich für die ordnungsgemäße Durchführung dieser konkret übernommenen gastronomischen Leistungen im gesetzlich zwingenden Umfang.
26. Schäden, Verlust und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen, Verluste oder Verschmutzungen unseres Equipments, sofern diese durch ihn, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Besucher, Gäste oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden und nicht dem gewöhnlichen Verschleiß zuzurechnen sind.
Dies gilt insbesondere für Schäden an Ton-, Licht-, DJ-, Bar-, Gastro-, Dekorations- und Veranstaltungsequipment.
Der Auftraggeber hat uns unverzüglich über Schäden, Gefahrenquellen oder sicherheitsrelevante Vorfälle zu informieren.
27. Ausfall, Krankheit und Ersatz
Bei Krankheit, Ausfall oder sonstiger Verhinderung eines vorgesehenen Künstlers, Technikers, Mitarbeiters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sind wir berechtigt, einen geeigneten Ersatz zu stellen.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Künstler, Techniker oder Mitarbeiter besteht nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart wurde.
Ist eine Ersatzstellung trotz zumutbarer Bemühungen nicht möglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Regelungen zu höherer Gewalt und Leistungsstörungen.
28. Haftung
G’spür Events haftet – ausgenommen bei Personenschäden – nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere bei Personenschäden oder gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.
Teil C – Künstlervermittlung
29. Reine Vermittlung
Soweit G’spür Events ausschließlich Künstler, DJs oder sonstige Leistungserbringer vermittelt und nicht selbst Veranstalter oder Durchführer der Leistung vor Ort ist, beschränkt sich unsere Tätigkeit auf die Herstellung des Kontakts bzw. die Vermittlung des Vertragsabschlusses.
Eine reine Vermittlung liegt insbesondere dann vor, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Hauptleistung durch den vermittelten Künstler oder Dienstleister im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbracht wird.
30. Vertragspartner bei Vermittlung
Im Fall der reinen Vermittlung kommt der Vertrag über die künstlerische oder sonstige Leistung unmittelbar zwischen dem vermittelten Künstler bzw. Dienstleister und dem Kunden bzw. Auftraggeber zustande.
G’spür Events wird in diesem Fall nicht selbst Vertragspartner der künstlerischen oder sonstigen Hauptleistung.
31. Haftung bei reiner Vermittlung
Wenn G’spür Events bei der Durchführung nicht selbst vor Ort tätig ist und keine eigenen Technik-, DJ-, Event- oder Gastronomieleistungen erbringt, übernehmen wir keine Haftung für Durchführung, Qualität, Pünktlichkeit, Vertragskonformität oder sonstige Leistungserbringung des vermittelten Künstlers bzw. Dienstleisters.
Dafür haftet ausschließlich der jeweilige Künstler bzw. Vertragspartner des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Haftung von G’spür Events für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bleibt unberührt.
32. Vermittlungsprovision
Für reine Vermittlungen verrechnet G’spür Events eine Vermittlungsprovision in Höhe von 20 % des mit dem Künstler bzw. Kunden vereinbarten Netto- oder Endhonorars, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die genaue Abrechnung, Fälligkeit und Zahlungsweise werden im jeweiligen Vermittlungsfall gesondert vereinbart.
Teil D – Zahlungsbedingungen, Storno und Schlussbestimmungen
33. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels fällig.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie notwendige Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.
Bei gastronomischen Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen erfolgt die Zahlung, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar bei Bestellung bzw. Ausgabe der Speisen oder Getränke in bar, per Kartenzahlung oder über sonstige angebotene Zahlungsmittel.
G’spür Events ist nicht verpflichtet, bestimmte Zahlungsmittel anzunehmen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
34. Storno durch Kunden oder Auftraggeber
- Bei DJ-Service-, Technik-, Event-, Gastro- oder sonstigen Individualleistungen gelten mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung folgende Stornobedingungen:
- bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des vereinbarten Entgelts
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Entgelts
- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Entgelts
ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Absage am Veranstaltungstag: 100 % des vereinbarten Entgelts.
Bereits angefallene Fremd-, Personal-, Waren-, Einkaufs-, Miet-, Transport-, Planungs- und Zusatzkosten sind unabhängig davon gesondert zu ersetzen, sofern sie nicht mehr kostenfrei stornierbar sind.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
Bei Verbrauchern gelten diese Stornobedingungen nur soweit, als sie gesetzlich zulässig sind.
35. Höhere Gewalt
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Untersagung, extremer Witterung, Krieg, Terror, Stromausfall, Ausfall wesentlicher Infrastruktur, Epidemien, Pandemien, Streik, behördlicher Auflagen oder sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht beherrschbarer Umstände nicht oder nicht vollständig erbracht werden, sind wir für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von unserer Leistungspflicht befreit.
Bereits erbrachte Teilleistungen sowie nicht mehr stornierbare Fremd-, Personal-, Waren-, Einkaufs-, Miet-, Transport- oder Zusatzkosten können verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
36. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von uns ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Nähere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website.
37. Änderungen dieser AGB
G’spür Events behält sich vor, diese AGB für zukünftige Verträge und Veranstaltungen zu ändern.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, Ticketkaufs, Veranstaltungsbesuchs oder der Inanspruchnahme der Leistung geltende Fassung.
38. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich, so ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
39. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung rechtlich möglichst nahekommt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Stand: Juli 2026
