Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
G’spür Events
Inhaber: Nikolaus Weihs
Einzelunternehmen
Adresse: Röntgengasse 106, 1170 Wien, Österreich
E-Mail: office@gspür-events.at
Website: www.gspür-events.at
Es gilt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Alle von uns kommunizierten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Endpreise.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von G’spür Events, Inhaber Nikolaus Weihs, insbesondere für
- eigene Eventproduktionen und Eigenveranstaltungen,
- DJ-Service- und Technikleistungen,
- die Vermittlung von Künstlern, DJs und sonstigen Dienstleistern.
Abweichende Bedingungen von Kunden, Vertragspartnern oder Besuchern gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Unternehmensgegenstand
G’spür Events ist als Eventdienstleister tätig und organisiert einerseits eigene Veranstaltungen auf eigene oder fremde Rechnung, andererseits DJ- und Technikleistungen für fremde Veranstaltungen sowie die Vermittlung von Künstlern und DJs.
3. Preise und Kleinunternehmerregelung
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollte sich die umsatzsteuerliche Behandlung künftig ändern, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung für zukünftige Verträge vor.
4. Vertragsabschluss allgemein
Ein Vertrag kommt je nach Leistungsbereich wie folgt zustande:
- bei Eigenveranstaltungen durch den Kauf eines Tickets, die Bezahlung an der Abendkasse oder durch sonstige ausdrückliche Buchungsbestätigung;
- bei DJ-Service- und Technikleistungen durch Annahme unseres Angebots, schriftliche Bestätigung, mündliche Beauftragung, elektronische Zusage oder tatsächliche Inanspruchnahme unserer Leistung;
- bei reiner Künstlervermittlung gemäß den gesonderten Bestimmungen in Punkt 16 ff.
Teil A – Eigenveranstaltungen / eigene Eventproduktionen
5. Geltung für Besucher von Eigenveranstaltungen
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für alle Besucher unserer Eigenveranstaltungen, unabhängig davon, ob der Zutritt mit Vorverkaufsticket, Gästeliste, Einladung oder Abendkassa erfolgt.
6. Einlass und Zutrittskontrolle
Der Zutritt zu unseren Veranstaltungen ist nur mit gültiger Eintrittsberechtigung gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass Alters- und Identitätskontrollen durchzuführen. Besucher haben auf Verlangen einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Ohne geeigneten Alters- oder Identitätsnachweis kann der Zutritt verweigert werden.
7. Jugendschutz und Alkoholabgabe
Bei allen Veranstaltungen werden die jeweils am Veranstaltungsort geltenden jugendschutzrechtlichen Vorschriften strikt eingehalten. Insbesondere gilt:
- Kein Ausschank, Verkauf oder keine Weitergabe alkoholischer Getränke an Personen, denen der Konsum oder Besitz nach dem jeweils anwendbaren Jugendschutzrecht nicht erlaubt ist.
- Kein Alkohol an Personen unter 16 Jahren.
- Keine Spirituosen, keine spirituosenhaltigen Mischgetränke und keine Getränke mit gebranntem Alkohol an Personen unter 18 Jahren.
- Die Abgabe weiterer altersbeschränkter Produkte erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Besucher sind verpflichtet, die jugendschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen den Zutritt zu verweigern oder Personen von der Veranstaltung zu verweisen.
8. Hausrecht
Bei sämtlichen Eigenveranstaltungen übt G’spür Events sowie von uns beauftragtes Personal das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters, der Security, des Einlasspersonals, des Barpersonals und sonstiger Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
9. Ausschluss vom Zutritt / Verweis von der Veranstaltung
Der Zutritt kann insbesondere verweigert oder ein Besucher von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn
- keine gültige Eintrittsberechtigung vorliegt,
- kein ausreichender Alters- oder Identitätsnachweis erbracht wird,
- eine erkennbare starke Alkoholisierung oder Beeinträchtigung durch sonstige berauschende Mittel vorliegt,
- aggressives, diskriminierendes, belästigendes oder gefährdendes Verhalten gesetzt wird,
- verbotene Gegenstände mitgeführt werden,
- gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder diese AGB verstoßen wird.
In solchen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
10. Verbotene Gegenstände
Das Mitführen insbesondere folgender Gegenstände ist untersagt:
- Waffen aller Art,
- gefährliche Gegenstände oder Werkzeuge, die als Waffe verwendet werden können,
- illegale Suchtmittel und sonstige verbotene Substanzen,
- pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerkskörper, bengalische Feuer,
- brandgefährliche Stoffe, Laserpointer oder sonstige gefährliche Gegenstände,
- sonstige Gegenstände, deren Besitz oder Mitnahme gesetzlich verboten ist oder den sicheren Veranstaltungsablauf gefährden kann.
Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Kontrollen vorzunehmen und betroffene Personen vom Zutritt auszuschließen.
11. Verhalten auf der Veranstaltung
Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, belästigt oder geschädigt werden. Sachbeschädigungen, das Besteigen nicht freigegebener Bereiche, das Blockieren von Fluchtwegen, das Werfen von Gegenständen sowie jede Störung des Veranstaltungsablaufs sind untersagt.
12. Ticketkauf, Verlust, Weitergabe
Tickets dürfen ohne ausdrückliche anderslautende Regelung nicht missbräuchlich oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden. Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch eines Tickets besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz. Eine gewerbliche oder missbräuchliche Weiterveräußerung kann untersagt werden.
13. Absage, Abbruch, Verlegung, Programmänderungen
Programmänderungen, Änderungen im Line-up, bei Zeiten, Einlassmodalitäten, Locations innerhalb eines sachlich zumutbaren Rahmens oder sonstige Anpassungen bleiben vorbehalten, soweit sie nicht den Kern der Veranstaltung entfallen lassen.
Wird eine Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, Witterung, Sicherheitsgründen, behördlicher Anordnungen, Krankheit von Künstlern, technischer Gebrechen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, abgesagt, verschoben oder abgebrochen, stehen Ansprüche nur im gesetzlich zwingenden Umfang zu. Weitergehende Ansprüche auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienst- oder Folgekosten sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
14. Rückgabe / Rücktritt bei Tickets
Tickets für Veranstaltungen mit fixem Termin sind grundsätzlich von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen. Bei Absage einer Veranstaltung erfolgt eine Rückabwicklung ausschließlich nach den im Einzelfall bekanntgegebenen Bedingungen.
15. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Im Rahmen unserer Veranstaltungen können Bild-, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt werden, auf denen Besucher erkennbar sein können. Diese Aufnahmen können zum Zweck der Berichterstattung, Dokumentation und Bewerbung künftiger Veranstaltungen veröffentlicht werden, sofern dies datenschutzrechtlich zulässig ist. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
Teil B – DJ-Service, Technik und Durchführung vor Ort
16. Leistungsumfang
Im Rahmen unseres DJ-Service erbringen wir – je nach Vereinbarung – insbesondere folgende Leistungen:
- Bereitstellung von DJ-Equipment, Ton- und Lichttechnik,
- Transport, Auf- und Abbau,
- technische Betreuung während des vereinbarten Einsatzzeitraums,
- Einsatz eines DJs oder sonstigen Künstlers für die vereinbarte Veranstaltung.
17. Einsatz von Subunternehmern / selbstständigen Künstlern
Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung selbstständige DJs, Künstler, Techniker oder sonstige Subunternehmer einzusetzen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt deren Einsatz im eigenen Namen und auf unsere Rechnung als Erfüllungsgehilfen für den vereinbarten Leistungsbereich. Die eingesetzten Künstler sind selbstständig tätig.
18. Technik und Künstlerleistung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, spielen von uns eingesetzte Künstler auf der von uns bereitgestellten oder freigegebenen Technik. Bei Nutzung fremder Technik oder fremder Infrastruktur übernehmen wir keine Gewähr für Kompatibilität, Funktionsfähigkeit oder ausreichende Leistungsreserven, sofern diese nicht ausdrücklich von uns zugesagt wurden.
19. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten und Verantwortung rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die Durchführung unserer Leistungen erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere:
- ein sicherer und rechtzeitiger Zugang zur Location,
- geeignete, ausreichend abgesicherte Stromversorgung,
- wettergeschützte und sichere Aufstellflächen, soweit erforderlich,
- alle erforderlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Freigaben,
- ein sicherer Veranstaltungsrahmen, insbesondere in Bezug auf Fluchtwege, Statik, Brandschutz und Besuchersicherheit.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus einer unzureichenden Vorbereitung des Auftraggebers resultieren, können gesondert verrechnet werden.
20. AKM, behördliche Bewilligungen und Veranstaltungsgenehmigungen
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter bzw. Auftraggeber für die rechtzeitige Anmeldung und Bezahlung allfälliger AKM-/Lizenzen, urheberrechtlicher Nutzungsrechte, veranstaltungsrechtlicher Genehmigungen, behördlicher Anzeigen oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Bewilligungen verantwortlich.
Wir übernehmen keine Haftung für Nachteile, Strafen, Gebühren oder Schäden, die aus dem Unterbleiben solcher Anmeldungen oder Genehmigungen entstehen.
21. Sicherheitsbereich / Haftungsabgrenzung
Wir haften ausschließlich für Leistungen und Bereiche, die wir tatsächlich selbst übernommen haben. Für die allgemeine Veranstaltungssicherheit, Einlassorganisation, Besucherkontrolle, Security, Brandschutz, bauliche Sicherheit, Statik, Rettungswege, Ausschank, Jugendschutzkontrollen außerhalb unseres konkreten Tätigkeitsbereichs sowie die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Veranstalterpflichten ist – sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart – ausschließlich der Veranstalter bzw. Auftraggeber verantwortlich.
22. Schäden, Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen, Verluste oder Verschmutzungen unseres Equipments, sofern diese durch ihn, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Besucher, Gäste oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden und nicht dem gewöhnlichen Verschleiß zuzurechnen sind.
23. Ausfall, Krankheit, Ersatz
Bei Krankheit, Ausfall oder sonstiger Verhinderung eines vorgesehenen Künstlers oder Technikers sind wir berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz aus unserem Netzwerk zu stellen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Künstler besteht nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart wurde.
24. Haftung
Wir haften – ausgenommen bei Personenschäden – nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Teil C – Künstlervermittlung
25. Reine Vermittlung
Soweit wir ausschließlich Künstler, DJs oder sonstige Leistungserbringer vermitteln und nicht selbst Veranstalter oder Durchführer der Leistung vor Ort sind, beschränkt sich unsere Tätigkeit auf die Herstellung des Kontakts bzw. die Vermittlung des Vertragsabschlusses.
26. Vertragspartner bei Vermittlung
Im Fall der reinen Vermittlung kommt der Vertrag über die künstlerische oder sonstige Leistung unmittelbar zwischen dem vermittelten Künstler bzw. Dienstleister und dem Kunden / Auftraggeber zustande. Wir werden in diesem Fall nicht selbst Vertragspartner der künstlerischen Hauptleistung.
27. Haftung bei reiner Vermittlung
Wenn wir bei der Durchführung nicht selbst vor Ort tätig sind und keine eigenen Technik- oder DJ-Leistungen erbringen, übernehmen wir keine Haftung für die Durchführung, Qualität, Pünktlichkeit, Vertragskonformität oder sonstige Leistungserbringung des vermittelten Künstlers bzw. Dienstleisters. Dafür haftet ausschließlich der jeweilige Künstler bzw. Vertragspartner des Kunden.
28. Vermittlungsprovision
Für reine Vermittlungen verrechnen wir eine Vermittlungsprovision in Höhe von 20 % des mit dem Künstler bzw. Kunden vereinbarten Netto- oder Endhonorars, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die genaue Abrechnung und Fälligkeit werden im jeweiligen Vermittlungsfall gesondert vereinbart.
Teil D – Allgemeine Schlussbestimmungen
29. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie notwendige Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.
30. Storno durch Kunden / Auftraggeber
Bei DJ-Service-, Technik- oder sonstigen Individualleistungen gelten mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung folgende Stornobedingungen:
- bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des vereinbarten Entgelts,
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Entgelts,
- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Entgelts,
- ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Absage am Veranstaltungstag: 100 % des vereinbarten Entgelts.
Bereits angefallene Fremd- und Zusatzkosten sind unabhängig davon gesondert zu ersetzen, sofern sie nicht mehr kostenfrei stornierbar sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
31. Höhere Gewalt
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Untersagung, extremer Witterung, Krieg, Terror, Stromausfall, Ausfall wesentlicher Infrastruktur, Epidemien, Pandemien, Streik oder sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht beherrschbarer Umstände nicht oder nicht vollständig erbracht werden, sind wir für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von unserer Leistungspflicht befreit. Bereits erbrachte Teilleistungen sowie nicht mehr stornierbare Fremdkosten können verrechnet werden.
32. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von uns ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website.
33. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich, so ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
34. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung rechtlich möglichst nahekommt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Stand: April 2026
